Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines zu den AGBs
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichenschriftlichen Anerkennung. Mündliche Nebenabreden sind nurgültig, wenn sie von der Schule für Einsatzbezogene und Taktische Ausbildung nachfolgend SETA genannt schriftlich (per Fax oder E-Mail) bestätigt wurden.Rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern von Ausbildungen, Lehrgängen oder sonstige in Anspruch genommenen Leistungen von SETA ist bis auf weiteres ein Dienstleistungsvertrag i.S.v. §§ 611 ff. BGB.
2. Schriftliche Anmeldung
Kursanmeldungen gelten ausnahmslos für Personen ab 18 Jahren und ohne gesetzliche Vorstrafen.Der Kursteilnehmer erklärt mit der schriftlichen Anmeldung seine bindende Teilnahme an dem in der Anmeldung bezeichneten Kurs und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Reservierung des Teilnehmerplatzes erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung in Form des Anmeldeformulars und Eingang des Anzahlungsbetrages.SETA-Gruppe behält sich vor, Kursteilnehmern ohne Angabe eines Grundesabzusagen.
3. Absage/Verhinderung/Kostenrückerstattung
Bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer das Recht, den angemeldeten Veranstaltungstermin bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzusagen. In diesem Falle hat die SETA Anspruch auf 50% der in der Anmeldung ausgewiesenen Teilnehmergebühr.Sollte eine fristgerechte Absage nicht vorliegen, erhebt die SETA Anspruch auf 100% der in der Anmeldung ausgewiesenen Vorauszahlung.Erfolgt eine Absage aus gesundheitlichen Gründen und liegt ein entsprechendes ärztliches Attest vor, behält sich die SETA vor, Anspruch auf 20% der in der Anmeldung ausgewiesenen Teilnehmergebühr zu erheben.Generell erfolgen Absagen per Post als Einschreiben oder werden von der SETA schriftlich bestätigt.
Genannte Entgeltverpflichtungen können entfallen, wenn der Teilnehmer eineErsatzperson benennen kann, die den Teilnehmerpreis in voller Höhe entrichtet.Des Weiteren ist SETA berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde und eine wirtschaftlich rentable Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist.
Ist die Realisierung einer Veranstaltung infolge höherer Gewalt, durchbehördliche Maßnahmen oder Verfügungen oder durch sonstige, von der SETA nicht zu vertretende Umstände, unmöglich oder nur eingeschränktoder anderweitig möglich, kann der Teilnehmer hieraus wederSchadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Sollte aus den genannten Umständen eine Veranstaltung ausfallen, werden die gezahlten Teilnehmerbeiträge umgehend erstattet.
Bei einer deutlich eingeschränkten Durchführung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, dass die Gebühren um 40% gemindert werden.Generell erfolgen Zahlungserstattungen zinsfrei innerhalb von 2 Wochen perBanküberweisung.
4. Pflichten von der SETA / Veranstaltungsdurchführung
Die SETA verpflichtet sich, Veranstaltungen nach bestem Wissen und Gewissenmit der geschäftsüblichen Sorgfalt durchzuführen. Art und Weise der Realisierung von Veranstaltungen wird allein durch die SETA nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Die SETA ist berechtigt, die Anzahl der Ausbilder und die Erteilung von Unteraufträgen an Dritte etc. zu bestimmen. Die SETA unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht. Diese Einhaltung der Schweigepflicht gilt jedoch nicht gegenüber Behörden.
5. Pflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmerpflicht erstreckt sich auf alle von der SETA geforderten, den Veranstaltungen betreffenden Dokumente (Kopie Personalausweis, Führungszeugnis,Nachweis Privathaftpflichtversicherung, Kopiewaffenrechtliche Unterlagen etc.) fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn einzureichenund ausnahmslos auf alle Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung/ Schulung vollständig und wahrheitsgemäß Antwort zu geben.
Weiterhin verpflichtet sich der Teilnehmer zu einer konstruktiven und aktivenKooperation mit den Ausbildern. Der Teilnehmer ist bereit, denAnweisungen, insbesondere bei Schießkursen, genau Folge zu leisten.Bei Schießkursen informiert sich der Kursteilnehmer vorab und selbständig überdie allgemein geltenden Sicherheitsregularien im Schusswaffenumgang.Des Weiteren macht sich der Kursteilnehmer mit den auf jeder Schießstätte aushängenden Vorschriften vor Ort vertraut. Bei etwaigen Unstimmigkeiten wendet er sich unverzüglich an das Leitungs- und Sicherheitspersonal oder an den für Ihn zuständigen Ausbilder. Der Teilnehmer achtet selbst auf den für ihn angemessenen Gehörschutz. Speziell für die Schießausbildung nutzt der Kursteilnehmer geeignete Kleidung und Schuhwerk.
Mitnahme von eigenen Waffen zu einer Schießveranstaltung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf der schriftlichen Anmeldung und unter Einhaltung geltender waffenrechtlicher Vorschriften – dies impliziert das Mitführen der notwendigenwaffenrechtlichen Dokumente. Die SETA stellt das geeignete Scheibenmaterial sowie die Scheibenständer zur Verfügung. Ton- oder Filmaufzeichnungen von Veranstaltungen sind untersagt, hierfür bedarf es einer vorherigen schriftlichen Beantragung beim Schießstättenbetriber.Bei der Teilnahme an Schießkursen gilt striktes Alkohol- sowie Drogenverbot. Weiterhin besteht Schießverbot für Kursteilnehmer, die Medikamente konsumieren, welche die Reaktionsfähigkeit bzw. Wahrnehmung beeinflussen. Gleiches gilt für Psychopharmazeutika.
6. Sonstiges
Bei den jeweiligen Veranstaltungsterminen werden von der SETA Bilder bzw. Fotos aufgenommen, die auf der firmeneigenen Website ausgestellt und erworben werden können. Sollte ein Teilnehmer nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, so soll er dies vor Beginn der Schießtermine schriftlich mitteilen.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Die SETA ist ferner berechtigt, Kursteilnehmer während der laufenden Kurse auszuschließen, sofern diese die geforderten Sicherheitsvorschriften missachten, den Anweisungen des Leitungs-, Sicherheits- und Ausbiludungspersonals nicht Folge leisten oder die Veranstaltung vorsätzlich stören. Sollte einer der aufgezählten Gründe vorliegen, so werden keine Zahlungen zurückerstattet.
8. Haftung
Die SETA übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein durch einen Kursteilnehmer verursacht werden. Der Kursteilnehmer stellt der SETA von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die SETA haftet nur für von eigenen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. SETA schließt die Haftung für Kleidung vom Teilnehmer und vom Teilnehmer zum Lehrgang mitgebrachter persönlicher Gegenstände (Waffen, Kfz, technische Geräte etc.) oder Verletzungen (auch Knalltraumas) am Kursteilnehmer aus, soweit der Schaden oder die Verletzung nicht durch einen Angestellten oder Ausbilder von der SETA schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jede weitergehende Haftung wird für die SETA und seine Mitarbeiter sowie von der SETA beauftragten Dritten ausgeschlossen.
9. Vergütung der Kosten/Zahlungsmodalitäten
Für alle Kurse werden die auf dem Anmeldeformular ausgewiesenen Beträge fällig. In diesem Zahlungsbetrag sind keine Verpflegungs- oder Reisekosten enthalten.Unter Umständen kommen bei Schießkursen noch zusätzliche Beträge für Leihwaffen, Munition, Ausbilder und Schießzubehör hinzu. Nach der schriftlichen Anmeldung wird die Anzahlung welche auf dem Anmeldeformular ausgewiesen ist bis zum angegebenen Zahlungsdatum fällig. Der Restbetrag wird sofort nach Kursende fällig.
10. Speicherung von personenbezogenen Daten
Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung zu.
11. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstandfür alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für seine Rechtswirksamkeit im Ganzen oder in Teilen ist der Hauptsitz der SETA.
12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.